Bestimmungen für den Glaskogen Naturreservat
Um die Werte des Glaskogen Naturreservats für Tiere, Pflanzen und Menschen zu erhalten, müssen Sie während Ihres Aufenthalts verschiedene Regeln beachten. Allen voraus die Vorschriften für das Glaskogen Naturreservat, die immer über dem Jedermannsrecht stehen.
Das Jedermannsrecht gilt allgemein in der schwedischen Natur ausserhalb privatem Eigentum und geschützter Gebiete, wie dem Naturreservat Glaskogen.
Ausser den Reservatsvorschriften und dem Jedermannsrecht muss auch dem schwedischen Verbot des Offroad-Fahrens gefolgt werden. Dieses Gesetz verbietet es mit Kraftfahrtzeugen abseits von Wegen zu fahren oder zu campen. Es darf nicht in Wald und Feld, Parks oder auf Grasflächen gefahren oder geparkt werden. Auf einem Rastplatz darf in der Regel 24h geparkt werden. Auch das Jedermannsrecht gibt niemandem Recht darauf mit Wohnwagen, Wohnmobil oder ähnlichen Fahrzeugen in der Natur abseits von Wegen zu fahren oder zu campen.
Vorschriften für das Glaskogen Naturreservat
Im Glaskogen Reservat ist es verboten:
- Hunde oder andere Haustiere freilassen,
- Haustiere zum Strand mitzubringen,
- Vegetation zu schädigen, z.B. durch Brechen von Zweigen, Fällen oder sonstiger Beschädigung lebender oder toter Bäume und Sträucher,
- Pflanzen auszugraben oder zu pflücken,
- feste Naturgegenstände oder Oberflächenformationen zerstören oder beschädigen,
- Wildtiere zu stören, z.B. in dem Sie sich in der Nähe von Tierwohnplätzen aufhältst,
- Ungesetzliches Töten, Jagen, Fangen oder Schädigen von Tieren,
- Eier oder Nester entfernen,
- Ein Lagerfeuer zu machen, außer in den speziell vorbereiteten und angewiesenen Plätzen. Auf Rastplätzen, Parkplätzen und Campingplätzen dürfen Gasküchen oder ähnliches verwendet werden.
- Mehr als zwei Tage hintereinander ohne Erlaubnis des Grundeigentümers campen, außer auf einem öffentlichen Campingplatz,
- Müll wie zum Beispiel Blech, Glas, Plastik, Papier, Abfall, Exkremente oder anderem zu hinterlassen,
- Die Land- und Forstwirtschaft auf Straßen oder Feldern verhindern oder stören.
- Boot mit einer Geschwindigkeit von mehr als sieben Knoten fahren; das Verbot gilt nicht für den zentralen Teil des Stora Gla Sees.
- Ohne Genehmigung der Kreisverwaltung ist es verboten, wissenschaftliche oder sonstige Untersuchungen durchzuführen.
- Für das Angeln in der Umgebung ist ein Angelschein erforderlich und es ist nur in den angeschlossenen Seen erlaubt. Alle Fließgewässer unterliegen einem Fangverbot.
Das Jedermannsrecht
Das Jedermannsrecht gibt uns die einzigartige Möglichkeit, uns frei in der Natur zu bewegen. Aber wir haben auch die Verantwortung die Natur zu schützen.
- Denken Sie daran, kultivierte und Waldböden bzw. andere anfällige Böden nicht zu beschädigen.
- Denken Sie daran, nicht über oder auf fremden Grundstücken zu laufen, damit die Anwohner eines Gebietes nicht gestört werden. Die Bewohner haben ein Recht darauf, ungestört zu sein.
- Denken Sie daran, die Grundbesitzer nicht bei ihrer Arbeit zu stören.
- Wenn man im Gelände reitet oder Fahrrad fährt, läuft man Risiko, den Boden zu beschädigen.
- Denken Sie daran, dass Sie niemals über weiche, zerbrechliche Böden, auf gekennzeichneten Trimm-dich-Pfaden, Langlaufloipen oder Wanderwegen reiten oder Fahrrad fahren.
- Denken Sie, wenn Sie über eingezäunte Weiden gehen, daran, die Tiere nicht zu stören bzw. den Zaun nicht zu beschädigen. Schließen Sie das Gatter hinter sich, damit die Herde nicht ausbricht.
- Sie können gerne ein paar Tage in der Natur zelten!
- Denken Sie daran, an einem geeigneten Ort zu zelten, an dem keine Landwirtschaft betrieben wird und Sie sich nicht zu nahe an Wohnhäusern befinden. Je größer das Risiko, jemanden zu stören, umso eher müssen Sie um Erlaubnis fragen.
- Rücksicht zu nehmen ist noch wichtiger, wenn Sie frei mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil campen. Diese Form des Campings wird vom Terrängkörningslagen, das das Fahren mit Motorfahrzeugen im Gelände regelt, beschränkt.
- Nehmen Sie Ihre Abfälle mit. Wir wünschen uns alle eine saubere Natur, in der keine Abfällen herumliegen. Nehmen Sie Ihre Abfälle also mit. Glas, Dosen, Plastiktüten und
- Kapseln können schädlich für Mensch und Tier sein. Darum sollten Sie niemals einen Müllsack neben einen vollen Mülleimer stellen.
- Lagerfeuer verleihen dem Outdoor-Leben etwas mehr Würze und Sie dürfen Feuer in der Natur machen. Feuer geben vielen Grundbesitzern jedoch auch Anlass zur Sorge, da jedes Jahr wertvolle Wälder Feuern zum Opfer fallen, nur weil unachtsam mit Lagerfeuern umgegangen wird. Um das Risiko, dass das Feuer sich ausbreitet, zu senken, sollten Sie Folgendes beachten: Denken Sie daran, kein Feuer zu machen, wenn auch nur die geringste Feuergefahr besteht – bei trockenem Wetter ist es oft untersagt, Feuer zu machen. Suchen Sie eine Stelle, an der kein Risiko besteht, dass das Feuer sich ausbreitet. Denken Sie daran, nicht direkt auf oder neben Bergplateaus Feuer zu machen. Sie zerspringen und bekommen Wunden, die nie mehr heilen. Wenn Sie Feuer gemacht haben – müssen Sie es auch sorgfältig löschen. Hinterlassen Sie keine Spuren in Form einer Feuerstelle oder Ähnlichem.
- Sie können gerne Blumen pflücken und Beeren, Pilze, Reisig und Zweige vom Boden (auf-) sammeln. Damit Sie der Natur keinen Schaden zufügen, sollten Sie dabei jedoch Folgendes beachten: Denken Sie daran, dass bestimmte Pflanzen unter Naturschutz stehen und nicht gepflückt werden dürfen. Informationen über naturgeschützte Pflanzen erhalten Sie bei der Provinzialregierung (Länsstyrelsen). Orchideen stehen in ganz Schweden unter Naturschutz.
- Denken Sie daran, dass Sie keine Äste, Zweige, Birkenrinde und Rinde von wachsenden Bäumen nehmen. Sie können ihnen damit Schaden zufügen.
- Hunde dürfen Sie selbstverständlich in die Natur begleiten. Vom 1. März – 20. August ist die Tierwelt besonders empfindlich und dann müssen Hunde angeleint sein. Auch in der restlichen Zeit des Jahres muss Ihr Hund so unter Aufsicht stehen, dass er der Tierwelt und anderen Menschen keinen Schaden zufügt. In bestimmten Teilen Schwedens
- herrscht Leinenzwang
- Das Jedermannsrecht gilt sowohl auf dem Land als auch im Wasser. Sie dürfen an den Ufern schwimmen gehen, fast überall Boot fahren, festmachen und ein paar Nächte im Boot verbringen. Es gelten dieselben Bedingungen in Bezug auf die Umgebung, wie auf dem Land. Bitte nicht stören – nicht zerstören.
- Damit alle gleichermaßen von der Natur an und in unseren Gewässern genießen können, sollte man Folgendes beachten: Denken Sie daran, nicht an einem Grundstück oder dort, wo – beispielsweise zum Schutz der Vogelwelt und von Seehunden ein besonderes Zugangsverbot – gilt, an Land zu gehen.
- Sie können Ihr Boot ruhig vorübergehend am Steg eines anderen festmachen, so lange es den Besitzer nicht behindert. Das gilt natürlich nicht, wenn es sich um ein Grundstück handelt. Sie können sich jedoch gerne an den Besitzer des Grundstücks wenden.
- Es können besondere Regeln für Gewässer gelten, beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen und Zugangsverbot.
- Denken Sie daran, dass Motorboote im Verhältnis zu anderen leiseren Booten mehr tanken müssen.
- Jagd und Angeln sind nicht im Jedermannsrecht inbegriffen. An den Küsten und in unseren fünf größten Seen Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön sind das Posenfischen und das Fischen mit bestimmen anderen Handgeräten jedoch frei gestattet. Um in anderen Gewässern angeln zu dürfen, benötigen Sie eine Angelkarte
- oder eine andere Erlaubnis. An den Küsten Norrlands, an der Westküste und der Südküste Skånes sind auch andere Angelmethoden frei erlaubt. Ansonsten gehören Netzfischen, Angelfischen, Trollingfischen und Schleppfischen und auch das Lachsangeln an der Küste von Norrland nicht zum freien Fischen.
- Denken Sie daran, sich immer an die Regeln zu halten, die dort gelten, wo Sie angeln.
- Hinterlassen Sie keine Schnüre und Haken in der Natur – sie können zu tödlichen Fallen für die Tiere werden.
- Denken Sie daran, die Jungen der Tiere und ihre Brutstätten in Ruhe zu lassen.
- Man darf Vogeleier nicht anfassen. Das gilt als Jagd. Alle wilden Tiere und Vögel sind geschützt.
- Es ist gestattet, laut den Bestimmungen der Jagdverordnung zu jagen. Vom Aussterben bedrohte Tierarten stehen unter Naturschutz, beispielsweise Kröten und Schlangen.
Feuer machen im Glaskogen Naturreservat
- Das Anzünden von Feuern ist nur an den dafür mit nummerierten, bereitgestellten Feuerstellen auf Rastplätzen und bei Schutzhütten erlaubt.
- Kontrollieren Sie immer daß das Feuer und die gesamte Glut beim Verlassen des Platzes völlig erloschen sind. Sie tragen die volle Verantwortung für Ihr Feuer und dass Sie eventuellen Feuerverboten folgen.
- Werfen Sie niemals ein glühendes Zündholz oder eine Zigarettenkippe auf den Erdboden. Die Glut kann lange liegen und schwelen, ehe sie aufflammt. Werfen Sie nie Glasflaschen weg. Es kommt oft vor, daß Waldbrände durch in Glas fokussierte Sonnenstrahlen entstehen. Außerdem können Glassplitter Tieren sehr ernste Verletzungen beibringen.
Weitere Informationen zu Brandverboten finden Sie im Infocenter oder beim County Administrative Board, SMHI oder laden Sie die Brandrisk ute-app herunter.
Diese Flagge signalisiert totales Feuerverbot. Die Brandgefahr ist sehr groß und Feuer machen ist strengstens untersagt!